Zerklüftete Rasenflächen und abgestorbene Gartenpflanzen? Schnell fällt der Verdacht auf die Wühlmaus (auch Schermaus genannt). Jetzt gilt es jedoch zunächst auszuschließen, ob es sich nicht vielleicht um einen Maulwurf handelt, da dieser vor dem Gesetz geschützt ist. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Merkmale zur Unterscheidung von Wühlmaus und Maulwurf und verdeutlichen, welche Anzeichen es für einen Befall gibt und welcher Schaden durch die Wühlmaus verursacht wird.

Der Körper der Wühlmaus ist etwa zwischen 12 und 22 cm groß, der Schwanz ist etwas kürzer als die halbe Körperlänge. Durch ihren gedrungenen, plumpen Körperbau und den relativ großen und breiten Kopf sowie kurzen Schwanz lässt sich die Wühlmaus leicht von z.B. der Hausmaus unterscheiden. Die Wühlmaus lebt in weit verzweigten Gangsystemen dicht unter der Oberfläche und ist Pflanzenfresser. Dabei bevorzugt die Wühlmaus vor allem frische, saftige Wurzeln von Obstbäumen, Ziergehölzen oder Kräutern. Es gibt insgesamt über 150 verschiedene Wühlmaus-Arten. Die Wühlmaus oder Schermaus wird im Volksmund u.a. auch als Wasserratte oder Wühlratte bezeichnet und tritt bevorzugt im Freiland- und Kulturlandbereich auf, gern auch in Grün- und Gartenbauanlagen. Die Wühlmaus rund um die Uhr aktiv, wobei sich Aktivitätsphasen von etwa drei Stunden mit Ruhephasen von etwa vier Stunden abwechseln. Die Wühlmaus hält keinen Winterschlaf und ist somit ganzjährig aktiv. Die Fortpflanzung erfolgt zwischen März und Oktober. In dieser Zeit können geschlechtsreife Tiere bis zu 20 Junge gebären. Die Lebenserwartung einer Wühlmaus beträgt etwa 2 Jahre. Die Gangsysteme der Wühlmaus besitzen eine Länge von etwa 50-100 Metern bei einer Tiefe von ca. 5-30 cm.



Der Maulwurf erreicht eine Körperlänge von 10-15 cm und wird dabei bis 150 Gramm schwer. Sein Körper ist walzenförmig und gleicht durch die lange, spitze Schnauze einem Erdbohrer. Der Maulwurf besitzt ein seidiges, schwarzbraunes Fell ohne "Strich" – die kurzen Haare stehen senkrecht und bieten so in den engen Laufröhren, egal ob Vor-, Rück- oder Seitwärtsbewegung, keinen Widerstand. Der Maulwurf sieht schlecht und nimmt lediglich Helligkeitsunterschiede war. Dafür verfügt der Maulwurf über einen hervorragenden Tastsinn und nimmt selbst feinste Erschütterungen war. Der Maulwurf besitzt zu Grabschaufeln umgebildete Vorderfüße, die lange, platte Nägel tragen und mit den Innenflächen nach außen weisen. Der Maulwurf gräbt seine Gänge mit einer Geschwindigkeit von 5-15 Meter pro Stunde, je nach Erdbeschaffenheit.

Dabei drückt er mit seinen kleinen Hinterbeinen überschüssige Erde schräg nach oben zu Maulwurfshaufen heraus. Täglich durchläuft der Maulwurf sein Revier vier bis fünfmal in voller Länge. Maulwürfe sind absolute Einzelgänger mit einem ausgeprägten Revierverhalten. Seine feine Nase, sein gutes Gehör und der Erschütterungssinn verraten ihm sämtliche in die Gänge eingedrungenen Beutetiere. Im Gegensatz zur Wühlmaus ist der Maulwurf nämlich kein Vegetarier, sondern ernährt sich vornehmlich von Insektenlarven, Regenwürmern, Käfer, Asseln, Raupen Schnecken oder auch kleinen Amphibien und Mäusen.


Als Insektenfresser ist der Maulwurf kein Schädling im üblichen Sinne. Er schädigt weder den Menschen direkt durch Bisse oder Stiche, noch indirekt durch Vernichtung von Vorräten. Er stellt auch keine Gefahr für die Hygiene dar. Im Gegenteil: Der Maulwurf ist nützlich, da er Schädlinge in großer Zahl vertilgt. Er nagt keinesfalls unterirdische Pflanzenteile ab, wie oft vermutet wird.
Dagegen wird er oft als überaus lästig empfunden, wenn er auf seinen Streifzügen das Wurzelwerk empfindlicher Kulturpflanzen beschädigt. Durch seine typischen und zahlreichen Maulwurfshügel verunstaltet der Maulwurf die Optik von Rasenflächen. Auf z.B. Reitwiesen können die Hügel auch zu einer direkten Bedrohung für die Gesundheit von Reiter und Pferd werden. Mähdrescher und Erntemaschinen können durch ausgegrabene Steine beschädigt werden, Nutzvieh kann sich die Beine verletzten. Dennoch: Der Maulwurf ist nach Gesetzen zum Bundesartenschutz sowie Bundesnaturschutz besonders geschützt und darf nicht gestört werden. Es ist gesetzlich verboten ihn zu fangen und/ oder zu töten.
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