Risikogruppen und Vorsichtsmaßnahmen beim Eichenprozessionsspinner

Gefahrenabwehr Eichenprozessionsspinner

Für Länder, Städte, Kreise und Gemeinden gilt es, die Gefahren, die vom Eichenprozessionsspinner ausgehen, im Rahmen des Gesundheitsschutzes so weit wie möglich einzudämmen. Dazu gehört insbesondere der Schutz der Bürgerschaft im öffentlichen Raum, der der kommunalen Zuständigkeit unterliegt und durch die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden geregelt wird. Zu den Maßnahmen der Gefahrenabwehr gehört auch die Aufklärung der Öffentlichkeit über wichtige Vorsichtsmaßnahmen.

Eichenprozessionsspinner: Betroffene Bereiche

Eichenprozessionsspinner: Betroffene Bereiche
  • Kindergärten, Schulen, Kinderspielplätze
  • Freibäder, Sportanlagen, Campingplätze etc.
  • Öffentliche Grünflächen und Friedhöfe
  • Städtische Parkanlagen, Waldgebiete, Naherholungsgebiete
  • Autobahnen, Raststätten, Parkplätze

Betroffene Personen durch den Eichenprozessionsspinner

Eichenprozessionsspinner: Betroffene Personen
  • Anwohner von betroffenen Waldgebieten
  • Spaziergänger, Erholungssuchende, Wanderer und Haustiere in betroffenen Gebieten
  • Besucher von Freizeit- und Sportanlagen
  • Kinder auf Kindergarten- und Schulgeländen
  • Autofahrer auf betroffenen Straßen und Autobahnen
  • Beschäftigte wie Garten- und Landschaftsbauer, Mitarbeiter von Straßenmeistereien, Grünflächen- oder Friedhofsämtern, Forstarbeiter etc.

Vorsichtsmaßnahmen beim Eichenprozessionsspinner

Eichenprozessionsspinner: Vorsichtsmaßnahmen
  • Ausschilderung der Befallsareale, Absperrung betroffener Gebiete
  • Aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Warnung der Öffentlichkeit vor den Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner, Aufklärung über Maßnahmen zur Bekämpfung (Anwendungsverfahren, eingesetzte Präparate etc.)
  • Verhaltenshinweise:
  • Meidung der Befallsareale.
  • Keinesfalls Gespinstnester oder Eichenprozessionsspinnerraupen berühren.
  • Schutz unbedeckter Körperbereiche wie vor allem Nackenpartie, Hals, Arme und Beine.
  • Verzicht auf Holzarbeiten wie Ernte- und Pflegemaßnahmen in betroffenen Gebieten, solange keine Entwarnung vor akuter Gefahr gegeben wurde.
  • Bei Kontakt mit Raupenhaaren trotz Juckreiz nicht kratzen, sofortiger Wechsel der Kleidung, intensives Abbrausen + ausgiebige Haarwäsche.
  • Giftige Raupenhaare können mit Klebestreifen von der Haut entfernt werden.
  • Kontaminierte Kleidung bei 60 Grad in die Waschmaschine, um Raupenhaare auszuwaschen.
  • Nach Kontakt mit giftigen Raupenhaaren und entsprechenden Symptomen wie Störungen des Allgemeinbefindens, allergischen Reaktionen, Hautausschlag, Augenbrennen, Schluck- und Atembeschwerden sofort den Arzt aufsuchen.

Rentokil bietet öffentlichen Einrichtungen zum Einsatz gegenüber Bürgern, Presse und Politik umfassende Informations- und Aufklärungsmaterialien zum Eichenprozessionsspinner wie u.a. Broschüren, Merkblätter.

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